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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2001 - 4 K 15/00   

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https://dejure.org/2001,16835
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2001 - 4 K 15/00 (https://dejure.org/2001,16835)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.07.2001 - 4 K 15/00 (https://dejure.org/2001,16835)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 4 K 15/00 (https://dejure.org/2001,16835)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    §§ 22 Abs. 1, 29 Abs. 2 Satz 1, 30 Abs. 7 LNatG M-V
    Naturschutzgebiet/SicherstellungsVO

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 667 (Ls.)
  • DÖV 2002, 830
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 4 K 25/06

    Erforderlichkeit eines Erörterungstermins oder einer Ergebnismitteilung nach NatG

    Sinn und Zweck ist es, den räumlichen Geltungsbereich einer Schutzverordnung ohne weiteres feststellen zu können (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 18.07.2001 -4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408 - zitiert nach juris).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. Juli 2001 - 4 K 15/00 - (NordÖR 2001, 408) die Frage, was unter einer "groben Beschreibung" im Sinne von § 30 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 LNatG M-V zu verstehen ist, geklärt bzw. die Frage, ob eine "grobe Beschreibung" auch unter Rückgriff auf eine als Anlage zu der entsprechenden Verordnung veröffentlichte Übersichtskarte erfolgen kann, grundsätzlich bejaht.

    Der Rückgriff auf eine solche Übersichtskarte ist nach Maßgabe des Urteils des Senats vom 8. Juli 2001 - 4 K 15/00 - (a.a.O.) im Rahmen des § 30 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2, erster Halbsatz LNatG M-V zulässig.

    Im Urteil vom 8. Juli 2001 - 4 K 15/00 - (a.a.O.) hat der Senat etwa eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000 gemessen an ihrer Zweckbestimmung für ausreichend erachtet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 8 A 2810/04

    Errichtung und Betrieb einer weiteren Windkraftanlage vom Typ Enercon E-66/18.70

    vgl. OVG Saarl., Urteil vom 9. Dezember 2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; OVG Meck.-P., Urteil vom 18. Juli 2001 - 4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408; Stollmann, Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen, Stand: August 2005, § 42 e Anm. 2.1; noch weiter gehend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. April 2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627, wonach eine Sicherstellungsverordnung erst dann fehlerhaft ist, wenn dem Bereich offensichtlich jede Schutzwürdigkeit fehlt.
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

    Dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 NNatG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit des betreffenden Landschaftsteils und die Erforderlichkeit seiner Unterschutzstellung bereits abschließend feststehen, und es nach dem Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den gegenläufigen, insbesondere Eigentümerinteressen andererseits wirklich zu der geplanten Unterschutzstellung kommen wird, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der einstweiligen Sicherstellung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.4.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.7.2001 - 4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 - Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395).
  • OVG Saarland, 09.12.2005 - 3 N 1/05

    Überprüfung der Wirksamkeit einer naturschutzrechtlichen

    Mit dieser soll nämlich lediglich in der Funktion vergleichbar einer Veränderungssperre im Bauplanungsrecht der "Status quo" des betreffenden Landschaftsbestandteiles vorübergehend gegen Veränderungen geschützt werden, die die Zwecke der ins Auge gefassten Unterschutzstellung beeinträchtigen oder gar vereiteln würden, vgl. z.B. VGH Kassel, Urteil vom 11.3.1994 - 3 N 2454/93 - NuR 1994, 395; OVG Münster, Urteil vom 18.6.1998 - 10 A 816/96 - OVG Koblenz, Urteil vom 1.7.1999 - 1 C 11884/98 - AS 27, 386; OVG Greifswald, Urteil vom 18.7.2001 - 4 K 15/00 - VGH Mannheim, Urteil vom 11.4.2003 - 5 S 2299/01 - NuR 2003, 627, sämtlich zitiert nach Juris.
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32

    Dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 NNatG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit des betreffenden Landschaftsteils und die Erforderlichkeit seiner Unterschutzstellung bereits abschließend feststehen, und es nach dem Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den gegenläufigen, insbesondere Eigentümerinteressen andererseits wirklich zu der geplanten Unterschutzstellung kommen wird, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der einstweiligen Sicherstellung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.4.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.7.2001 - 4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 - Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395).
  • VG Würzburg, 06.12.2021 - W 4 S 21.1460

    Einstweilige Sicherstellung von Schutzobjekten, Voraussetzungen von § 22 Abs. 3

    Insoweit setzt die Anordnung einer einstweiligen Sicherstellung daher lediglich voraus, dass der in Rede stehende Schutzgegenstand bei einer summarischen, fachlichen Einschätzung eventuell für eine endgültige Unterschutzstellung in Betracht kommen könnte (vgl. OVG Greifswald, U.v. 18.7.2001 - 4 K 15/00 - juris).
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